zu TOP 07 zu TOP 09 TOP 08
öffentlich


Amtseinführung der am 22.10.2023 direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeisterin Sibylle Hergert für die Amtszeit vom 15.03.2024 - 14.03.2030



Das Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit für kommunale Wahlbeamte wird nach den Vorschriften des Beamtenrechts erst durch die Überreichung der Ernennungsurkunde begründet.

Vor der Aushändigung der Ernennungsurkunde ist die förmliche Verpflichtung der zu Ernennenden durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung vorzunehmen. Dieser hat sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Der Beigeordnete Martin Petermann überreicht Frau Bürgermeisterin Sibylle Hergert die Ernennungsurkunde unter Feststellung des Beginns der Amtszeit.

Nach der Verpflichtung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Beigeordneten Martin Petermann leistet die Bürgermeisterin vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung den Diensteid in folgender Fassung:

"Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe."


 
 



nach oben
Gemeinde Flörsbachtal
Hauptstr. 14, 63639 Flörsbachtal
Tel.: 06057 / 90 01 0
E-Mail: info@floersbachtal.net
Gemeinde Flörsbachtal
Hauptstr. 14 · 63639 Flörsbachtal · Tel.: 06057 / 90 01 0 · info@floersbachtal.net
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung