Der Gemeindevorstand hat gem. § 11 Abs. 2 S. 3 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Flörsbachtal bestimmt, dass diese Beschlussempfehlung vor der Sitzung der Gemeindevertretung im zuständigen Haupt- und Finanzausschuss der Gemeindevertretung behandelt wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser gem. Anlage (nach Änderungen durch den HFA) zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt folgende Änderungen am Satzungsentwurf des Gemeindevorstands:
Antrag Johannes Moritz:
§ 2 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
Jeder Einwohner der Gemeinde Flörsbachtal und jeder in der Gemeinde Flörsbachtal ansässige Verein ist zur Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser nach Maßgabe dieser Satzung und der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
Antrag Johannes Moritz:
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
., mit Ausnahme der in der Gemeinde Flörsbachtal ansässigen Vereine, die aufgrund § 2 Abs. 1 nutzungsberechtigt sind.
Antrag Johannes Moritz:
In § 2 Abs. 2 wird das Wort belegen durch das Wort gelegen ersetzt.
Antrag Johannes Moritz:
§ 3 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt:
Eine Untervermietung ist nicht zulässig.
Antrag Egon Schmid:
In § 6 Abs. 2 S. 1 wird zur Konkretisierung hinter dem Wort Sicherheitsleistungen ein Klammerzusatz (Kaution) ergänzt.
Antrag Egon Schmid:
In Anlage 1 Tz. 2 (Dorfgemeinschaftshaus in Kempfenbrunn) wird die Gebühr für eine Küchennutzung generell zusätzlich zu allen gebührenpflichtigen Nutzungen auf 50,- € festgelegt.
Antrag Egon Schmid:
In Anlage 1 Tz. 2 (Dorfgemeinschaftshaus in Kempfenbrunn) ist die Benutzungsgebühr für Jahreshauptversammlungen, Vorträge, Ausstellungen, etc. wie folgt zu regeln:
Jahreshauptversammlungen, Vorträge, Ausstellungen, etc. kleiner Saal 30,- €
Jahreshauptversammlungen, Vorträge, Ausstellungen, etc. großer Saal 70,- €
Jahreshauptversammlungen, Vorträge, Ausstellungen, etc. beide Säle 100,- €
Antrag Egon Schmid:
Die Anlage 1 ist wie folgt zu ergänzen:
Die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Flörsbachtal ist für die in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen und deren Ortsvereine gebührenfrei. Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |