Beratung und Beschlussfassung zur Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Flörsbachtal vom 08.10.2023 verbunden mit einer Stichwahl vom 22.10.2023 gemäß § 50 KWG in Verbindung mit § 74 KWO
Sachvortrag:
Siehe Anlage
Die Gemeindevertretung hat nach Ablauf der Einspruchsfrist von Amtswegen in einer Sitzung über die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2023 das endgültige Ergebnis der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Flörsbachtal festgestellt (s. anliegende Zusammenstellung). Dieser Beschluss wurde gemäß den Vorschriften der Hauptsatzung der Gemeinde Flörsbachtal durch öffentlichen Aushang sowie Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage bekannt gemacht. Die Einspruchsfrist endete am 07.11.2023. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl wurden nicht erhoben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Flörsbachtal vom 08.10.2023 verbunden mit einer Stichwahl vom 22.10.2023 gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 74 Kommunalwahlordnung (KWO).
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